2025
Empfangen könnenEin E-Mail-Postfach reicht für den Empfang. Lesen, Prüfen und Aufbewahren gehören zum weiteren Prozess.
Empfangen und Ausstellen sind zwei verschiedene Pflichten. Die Termine betreffen grundsätzlich inländische Geschäfte zwischen Unternehmen.
Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang. Lesen, Prüfen und Aufbewahren gehören zum weiteren Prozess.
Bis Jahresende dürfen Aussteller noch Papier oder – mit Zustimmung – eine einfache PDF nutzen.
Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahres-Gesamtumsatz. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt noch eine Übergangsregel.
Die allgemeinen Übergangsfristen enden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Maßgeblich sind Leistungszeitpunkt und Übergangsregel: § 27 Abs. 38 UStG ↗