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03 / DER ZEITPLAN

Ein Schritt nach dem anderen.

Empfangen und Ausstellen sind zwei verschiedene Pflichten. Die Termine betreffen grundsätzlich inländische Geschäfte zwischen Unternehmen.

GILT BEREITS

2025

Empfangen können

Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang. Lesen, Prüfen und Aufbewahren gehören zum weiteren Prozess.

SIE SIND HIER

2026

Die Umstellung vorbereiten

Bis Jahresende dürfen Aussteller noch Papier oder – mit Zustimmung – eine einfache PDF nutzen.

AB 1. JANUAR

2027

Größere Unternehmen starten

Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahres-Gesamtumsatz. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt noch eine Übergangsregel.

AB 1. JANUAR

2028

Der Regelfall für B2B

Die allgemeinen Übergangsfristen enden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Maßgeblich sind Leistungszeitpunkt und Übergangsregel: § 27 Abs. 38 UStG ↗