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05 / AUS DER PRAXIS

Und in meinem Fall?

Typische Situationen, einfach eingeordnet.
Wählen Sie ein Beispiel.

EIN FIKTIVES BEISPIEL

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Sonderfälle & häufige Fragen

Ich bin Kleinunternehmer. Bin ich ausgenommen?

Für nach § 19 UStG steuerfreie Umsätze müssen Sie keine E-Rechnung ausstellen. Sie müssen als inländisches Unternehmen trotzdem E-Rechnungen empfangen können. § 34a UStDV

Was gilt bei öffentlichen Auftraggebern?

Hier gelten zusätzlich eigene Vorgaben des Bundes oder des jeweiligen Landes. Prüfen Sie Format, Übermittlungsweg und gegebenenfalls Leitweg-ID direkt beim Auftraggeber. Die B2B-Übergangsfristen sind keine pauschale Freistellung für Behördenrechnungen. Informationen des Bundes ↗

Wie gehe ich mit Anzahlungen und Schlussrechnungen um?

Vor Beginn Ihrer Ausstellungspflicht erteilte Anzahlungs-, Voraus- und Abschlagsrechnungen müssen nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2026 nicht als E-Rechnung übermittelt werden, auch wenn Leistung und Zahlung später erfolgen. Bei Schlussrechnungen müssen vereinnahmte Teilentgelte korrekt berücksichtigt werden. Stimmen Sie die technische Umsetzung mit Ihrer Kanzlei ab. BMF-Regelung 2026 ↓

Eine E-Rechnung enthält einen Fehler. Reicht eine neue PDF?

Besteht die Pflicht zur E-Rechnung, muss grundsätzlich auch die Berichtigung als E-Rechnung erfolgen. Nicht jeder technische Fehler hat dieselben steuerlichen Folgen. Lassen Sie den konkreten Fehler prüfen. BMF-Regelung 2026 ↓

Kann ich eine XML-Datei überhaupt lesen?

Ja, mit einem E-Rechnungs-Viewer. Für XRechnungen stellt die Finanzverwaltung einen kostenlosen Viewer bereit. Eine lesbare Ansicht ersetzt weder die inhaltliche Prüfung noch die Aufbewahrung der Originaldatei. Zum ELSTER-Viewer ↗

Gilt das auch bei Auslandskunden oder steuerfreien Leistungen?

Grenzüberschreitende Sachverhalte fallen nicht pauschal unter die deutsche inländische B2B-Pflicht. Andere nationale Regeln können gelten. Umsätze, die nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei sind, sind von der hier beschriebenen Ausstellungspflicht ausgenommen. Im Zweifel den konkreten Umsatz mit der Kanzlei einordnen.